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Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke

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Eine Bewertung von Immobilien im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens kann auch für steuerliche Zwecke erstellt werden. Folgende Beispiele können hierfür aufgezählt werden:

Berechnung der Abschreibung

Die Grundanteilverordnung sieht vor, dass für Zwecke der Bemessung der Abschreibung (AfA) im außerbetrieblichen Bereich in Abhängigkeit von Lage und Bebauung des Grundstücks pauschal ein nicht abschreibbarer Grundanteil von 20%, 30% oder 40% anzusetzen ist. Diese pauschale Ermittlung des Grundanteils kann jedoch nicht durchgeführt werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den vorhin zitierten Sätzen abweichen.

Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall aber die Möglichkeit, den Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses durch Gutachten bzw. Bewertung eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zu erbringen.

Der Gutachter kann somit bei bei der exakten Bewertung des Grundanteils einer Immobilie (bspw. einer vermieteten Wohnung) behilflich sein.

Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien (bspw. im Rahmen einer Schenkung) ist die Grundstückswertverordnung maßgeblich. Bei dieser Art der Übertragung von Immobilienbesitz gibt es keinen Kaufpreis und fehlt somit die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer.

Die Grundstückswertverordnung sieht grundsätzlich zwei Arten der Wertermittlung vor, nämlich mittels Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel.

Der Steuerpflichtige hat aber auch die Möglichkeit, den Nachweis über die Bemessungsgrundlage – den Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie – mittels Gutachten bzw. Bewertung eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zu erbringen.

Der Gutachter kann somit bei der exakten Bewertung des Verkehrswerts einer Immobilie (bspw. eines Einfamilienhauses) behilflich sein.

Die oben beschriebenen Anwendungsfälle einer Bewertung für steuerliche Zwecke basieren auf der aktuell gültigen, österreichischen Gesetzeslage.